Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von AB Industrie Service – ausschließlich für Geschäftskunden (B2B)

Stand: 30. September 2026

§ 1 Anbieter, Adressen, Geltungsbereich

(1) Anbieter und Vertragspartner ist AB Industrie Service, Inhaber Frank Abraham, Adolph-Menzel-Straße 40, 04157 Leipzig (Geschäftsanschrift), Telefon +49 341 – 91877737, Mobil +49 176 – 10 21 65 96, E-Mail info@ab-industrie.de, USt-IdNr. DE271263810 (nachfolgend „AB Industrie“).

(2) Lager und Werkstatt befinden sich in der Plautstraße 80, 04179 Leipzig (nachfolgend „Lager“). Das Lager ist ausschließlich Anlaufstelle für Warenversand, Selbstabholung, Wareneingang, abgestimmte Rücksendungen, Service- und Reparatureinsendungen sowie die Rückgabe von Mietgeräten. Das Lager ist keine Postanschrift. Schriftverkehr, Rechnungskorrespondenz und Zustellungen sind ausschließlich an die Geschäftsanschrift zu richten.

(3) Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen von AB Industrie, die über den Online-Shop www.ab-industrie.de, per E-Mail, Telefon oder schriftlich geschlossen werden, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

(4) Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn AB Industrie ihnen nicht gesondert widerspricht oder in ihrer Kenntnis vorbehaltlos liefert. Sie gelten nur, wenn AB Industrie ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

(5) Für die Vermietung von Geräten gilt § 15.

§ 2 Verkauf nur an Unternehmer

(1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt AB Industrie nicht.

(2) Der Kunde bestätigt bei Registrierung und Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder für eine öffentliche Einrichtung handelt. Er gibt seine Firma bzw. die Bezeichnung der Einrichtung und, soweit vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. AB Industrie kann geeignete Nachweise verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) und Bestellungen ablehnen, wenn die Unternehmereigenschaft nicht plausibel ist.

(3) Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Ein Rückgaberecht besteht ebenfalls nicht; für Rücknahmen gilt § 12.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Waren im Online-Shop ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, an das er 5 Werktage gebunden ist.

(2) AB Industrie bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme der Bestellung.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald AB Industrie die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform annimmt, die Ware versendet oder zur Abholung bereitstellt, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei schriftlichen oder per E-Mail abgegebenen Angeboten von AB Industrie kommt der Vertrag mit der fristgerechten Annahme durch den Kunden zustande.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. AB Industrie speichert den Vertragstext und übermittelt dem Kunden die Bestelldaten per E-Mail. Die AGB sind im Online-Shop jederzeit abrufbar und können gespeichert werden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der im Shop oder im Angebot ausgewiesenen Kosten für Verpackung, Versand, Sperrgut oder Gefahrgut. Maßgeblich ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union trägt der Kunde Zölle, Einfuhrabgaben und Kosten der Verzollung.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Die Lieferung auf Rechnung steht unter dem Vorbehalt einer Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden.

(4) AB Industrie behält sich vor, die vom Kunden gewählte Zahlungsart zu ändern und insbesondere nur gegen Vorkasse zu liefern. AB Industrie teilt dem Kunden die Änderung vor der Annahme der Bestellung mit. Nach Vertragsschluss kann AB Industrie Vorkasse oder eine Sicherheit verlangen, wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und den Zahlungsanspruch gefährden (§ 321 BGB).

(5) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Lieferung und Lieferfristen

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung und nicht vor Vorliegen aller vom Kunden zu liefernden Angaben und Freigaben.

(2) Wird AB Industrie trotz eines passenden Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden von ihrem Lieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. AB Industrie informiert den Kunden unverzüglich. Ist die Ware dauerhaft nicht verfügbar, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstattet AB Industrie unverzüglich.

(3) Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von AB Industrie nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Krieg, Sanktionen, behördliche Maßnahmen, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel, erhebliche Transportstörungen) verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen, können beide Parteien hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Dadurch entstehende zusätzliche Versandkosten trägt AB Industrie.

(5) Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz erfolgen nach gesonderter Vereinbarung. Lieferungen nach Russland und Belarus sind ausgeschlossen.

§ 6 Gefahrübergang, Versand, Selbstabholung, Transportschäden

(1) Erfüllungsort für Lieferungen ist das Lager, Plautstraße 80, 04179 Leipzig.

(2) Bei Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Das gilt auch bei Teillieferungen und auch dann, wenn AB Industrie die Versandkosten trägt. Eine Transportversicherung schließt AB Industrie nur auf Wunsch und Kosten des Kunden ab.

(3) Für Lieferungen ins Ausland gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, FCA Plautstraße 80, 04179 Leipzig (Incoterms® 2020). Andere Lieferklauseln gelten nur, wenn sie in der Auftragsbestätigung genannt sind.

(4) Selbstabholung ist am Lager in der Regel zwischen 08:00 und 16:00 Uhr möglich. Der Kunde stimmt die Abholung vorher telefonisch mit AB Industrie ab und klärt dabei auch, ob die Ware am Lager bereitsteht. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Kunden oder seinen Abholer auf den Kunden über. Abholer legen auf Verlangen eine Vollmacht vor. Kunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnen bei Abholung zusätzlich eine Gelangensbestätigung.

(5) Der Kunde prüft die Ware bei Empfang. Äußerlich erkennbare Transportschäden und Fehlmengen lässt der Kunde bei der Anlieferung vom Transportunternehmen auf dem Frachtbeleg vermerken und zeigt sie AB Industrie unverzüglich in Textform an. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden zeigt der Kunde innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung in Textform an. Unterlässt der Kunde den Vermerk oder die rechtzeitige Anzeige und gehen dadurch Ersatzansprüche gegen das Transportunternehmen oder den Transportversicherer verloren, gehen die daraus entstehenden Nachteile zu Lasten des Kunden.

§ 7 Annahmeverzug, nicht abgeholte Ware

(1) Zur Abholung bereitgestellte Ware holt der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige ab.

(2) Holt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab, gerät er in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann AB Industrie ab dem 8. Tag nach der Bereitstellungsanzeige ein Lagergeld von 0,5 % des Nettowarenwerts je angefangene Woche berechnen, höchstens jedoch 5 % des Nettowarenwerts. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AB Industrie bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(3) Weitergehende gesetzliche Rechte von AB Industrie bleiben unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AB Industrie, bis alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vollständig bezahlt sind (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, verarbeiten oder einbauen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(3) Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswerts (einschließlich Umsatzsteuer) an AB Industrie ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus ihrem Einbau in Grundstücke oder Bauwerke Dritter erwachsen. AB Industrie nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten gegenüber AB Industrie nachkommt.

(4) Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden oder vermischt, erwirbt AB Industrie Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen.

(5) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, zeigt der Kunde AB Industrie unverzüglich in Textform an.

(6) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, gibt AB Industrie auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

§ 9 Sonderanfertigungen und Sonderbeschaffungen

(1) Bei Waren, die nach Vorgaben des Kunden hergestellt oder angepasst werden (Sonderanfertigungen) oder die AB Industrie eigens für den Kunden beschafft (Sonderbeschaffungen), sind die vom Kunden freigegebenen Zeichnungen, Maße und Spezifikationen maßgeblich. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben und für die Eignung der Ware für seinen Einsatzzweck verantwortlich, sofern AB Industrie diese nicht ausdrücklich geprüft und in Textform bestätigt hat.

(2) Der Kunde stellt AB Industrie von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei, soweit diese auf seinen Vorgaben beruhen.

(3) Nach der Auftragsbestätigung sind Stornierung, Änderung und Rücknahme von Sonderanfertigungen und Sonderbeschaffungen ausgeschlossen. Stimmt AB Industrie ausnahmsweise einer Stornierung zu, trägt der Kunde die bis dahin angefallenen Kosten einschließlich der Kosten, die der Lieferant oder Hersteller AB Industrie berechnet.

§ 10 Mängelrechte

(1) Technische Daten, Abbildungen und Beschreibungen im Online-Shop, in Katalogen und Angeboten beschreiben die Beschaffenheit der Ware. Sie sind keine Garantien. Eine Garantie liegt nur vor, wenn AB Industrie sie ausdrücklich als solche bezeichnet. Handelsübliche und technisch bedingte Abweichungen sowie Weiterentwicklungen des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit sie die Verwendbarkeit der Ware nicht beeinträchtigen.

(2) Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Ablieferung. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen zeigt er innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung in Textform an, später erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. § 377 HGB bleibt unberührt. Für Transportschäden gilt zusätzlich § 6 Abs. 5.

(3) Bei Mängeln leistet AB Industrie nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Für Schadensersatz gilt § 11. Die gesetzlichen Ansprüche auf Ersatz erforderlicher Aus- und Einbauaufwendungen (§ 439 Abs. 3 BGB) bleiben unberührt.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen, bei natürlichem Verschleiß (z. B. Messer, Heizelemente, Dichtungen), bei unsachgemäßer Verwendung, Missachtung der Betriebsanleitung, Überlastung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder Eingriffen des Kunden oder Dritter, soweit der Mangel darauf beruht.

(5) Mängelansprüche verjähren bei neuen Sachen in 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Abholung. Es bleibt bei den gesetzlichen Verjährungsfristen

  • a) für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie,
  • b) für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB),
  • c) für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b, 478 BGB.

(6) Gebrauchte Waren, insbesondere ausgemusterte Mietgeräte, werden in dem im Angebot beschriebenen Zustand unter Ausschluss der Mängelhaftung verkauft. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 5 Buchstabe a.

(7) Herstellergarantien bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein.

§ 11 Haftung

(1) AB Industrie haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AB Industrie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, etwa die rechtzeitige Lieferung mangelfreier Ware. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von AB Industrie ausgeschlossen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von AB Industrie.

§ 12 Rücknahme mangelfreier Ware

(1) Ein Rückgaberecht besteht nicht. Die Rücknahme mangelfreier Ware ist nur möglich, wenn AB Industrie ihr im Einzelfall vorher in Textform zugestimmt hat. Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nicht.

(2) AB Industrie beschafft viele Produkte eigens für den jeweiligen Kunden. Bei diesen Produkten hängt eine Rücknahme zusätzlich davon ab, ob und zu welchen Bedingungen der Lieferant oder Hersteller die Ware zurücknimmt.

(3) Stimmt AB Industrie einer Rücknahme zu, sendet der Kunde die Ware auf eigene Kosten und eigene Gefahr an folgende Anschrift: AB Industrie Service, Lager / Warenannahme, Plautstraße 80, 04179 Leipzig. Die Ware muss unbenutzt, unbeschädigt, vollständig und originalverpackt sein.

(4) AB Industrie kann dem Kunden die durch die Bestellung und die Rücknahme entstandenen Kosten in angemessener Höhe berechnen. Dazu gehören insbesondere Kosten der Beschaffung, Transportkosten sowie Kosten, die der Lieferant oder Hersteller AB Industrie für die Rücknahme berechnet. Die Erstattung erfolgt als Gutschrift oder auf Wunsch des Kunden als Auszahlung.

(5) Rücksendungen ohne vorherige Zustimmung kann AB Industrie ablehnen oder auf Kosten des Kunden zurücksenden oder einlagern. Ein Anspruch auf Rücknahme oder Erstattung entsteht dadurch nicht.

(6) Die Rechte des Kunden bei Mängeln (§ 10) bleiben von den Absätzen 1 bis 5 unberührt. Auch mangelhafte Ware sendet der Kunde nach vorheriger Abstimmung an das Lager.

§ 13 Bestimmungsgemäße Verwendung, Sicherheit, Gefahrstoffe

(1) Die Waren sind für den gewerblichen Einsatz durch fachkundiges und unterwiesenes Personal bestimmt. Der Kunde stellt sicher, dass Betriebsanleitungen, Sicherheitshinweise, zulässige Einsatzgrenzen (z. B. Druck, Temperatur, Medien, Nennweiten) sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln (insbesondere DGUV-Vorschriften und DVGW-Regelwerk) beachtet werden. Gibt der Kunde die Ware weiter, gibt er auch diese Unterlagen weiter.

(2) Gefahrstoffe gibt AB Industrie nur an gewerbliche Verwender ab. Der Kunde beachtet das Sicherheitsdatenblatt. Der Versand erfolgt nach den gefahrgutrechtlichen Vorgaben; dadurch können Zuschläge anfallen oder Versandwege eingeschränkt sein.

§ 14 Exportkontrolle, Sanktionen, innergemeinschaftliche Lieferungen

(1) Der Kunde beachtet bei jeder Weitergabe der Ware und der zugehörigen technischen Informationen die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und, soweit anwendbar, der Vereinigten Staaten von Amerika.

(2) AB Industrie kann Lieferungen verweigern oder aussetzen, solange erforderliche Genehmigungen fehlen, Prüfungen laufen oder ein Verstoß gegen Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften droht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen in diesen Fällen nicht.

(3) Der Kunde darf die gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar nach Russland oder Belarus verkaufen, ausführen oder wiederausführen und sie auch nicht zur Verwendung in Russland oder Belarus bereitstellen (Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Art. 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006). Der Kunde verpflichtet seine Abnehmer in gleicher Weise und überwacht die Einhaltung in angemessenem Umfang.

(4) Der Kunde informiert AB Industrie unverzüglich, wenn er Anhaltspunkte für einen Verstoß oder eine Umgehung der Verpflichtungen aus Absatz 3 hat, auch durch Dritte. Auf Anforderung stellt er AB Industrie innerhalb von 14 Tagen Informationen und Nachweise über den Endverbleib der Ware zur Verfügung.

(5) Verstößt der Kunde gegen die Absätze 1, 3 oder 4, kann AB Industrie von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Kunden zurücktreten und sämtliche Lieferungen sofort einstellen. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen Absatz 3 schuldet der Kunde für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Nettoauftragswerts der betroffenen Ware. Die Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Der Kunde stellt AB Industrie von allen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern, Kosten und Aufwendungen frei, die AB Industrie wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen die Absätze 1, 3 oder 4 entstehen.

(7) Bei umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen gibt der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen EU-Mitgliedstaats an und wirkt am Nachweis mit, dass die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Wird die Steuerbefreiung aus Gründen versagt, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet AB Industrie die Umsatzsteuer nach.

§ 15 Vermietung

(1) Für die Vermietung von Geräten gelten die ergänzenden Mietbedingungen von AB Industrie, die dem Kunden mit dem Mietangebot übermittelt werden. Sie gehen diesen AGB vor. Soweit die Mietbedingungen keine Regelung enthalten, gelten diese AGB ergänzend.

(2) Mietgeräte gibt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, am Lager, Plautstraße 80, 04179 Leipzig, zurück. § 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 gilt entsprechend.

§ 16 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

(1) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(3) Forderungen gegen AB Industrie darf der Kunde nur mit Zustimmung von AB Industrie abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 17 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für Lieferungen ist das Lager (§ 6 Abs. 1). Erfüllungsort für Zahlungen ist die Geschäftsanschrift von AB Industrie.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag. AB Industrie kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Absprachen haben Vorrang.

(5) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung dieser AGB und einer Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgeblich.