Brechstange aus Sonderbronze für Hebel- und Brecharbeiten in EX-Zonen
Die Brechstange ist ein funkenarmes Hebelwerkzeug aus Sonderbronze (Aluminium-Bronze) für Brech-, Hebel- und Stemmarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen. Massive Bauform aus durchgängigem Bronze-Material, ohne isolierten Griff. Made in Germany.
Neun Längen von 450 mm bis 2000 mm mit Stangen-Durchmessern 19 bis 30 mm decken den Bereich vom kompakten Hebelwerkzeug bis zur schweren Stemmstange ab.
Gefahr: Maximaler Energieeintrag 31 Nm – bezogen auf Schlagpartner aus armiertem Estrich-Beton. Bei Hebelarbeit mit der Brechstange entstehen Reibvorgänge an Werkstücken, die unter die BAM-Prüfgrundlage fallen. Die Brechstange darf nicht durch Verlängerungsrohre verstärkt werden – das hebelt die Prüfgrundlage aus und führt zur Materialüberlastung. Funkenarme Werkzeuge sind nie alleinige Schutzmaßnahme – Vorgaben der Berufsgenossenschaft und das Explosionsschutzdokument sind zusätzlich einzuhalten.
Werkstoff Aluminium-Bronze
Die Sonderbronze ist eine Kupfer-Aluminium-Legierung. Sie ist weicher als herkömmlicher Werkzeugstahl, hat dafür aber zwei Eigenschaften, die in EX-Zonen entscheidend sind: Sie ist nichtfunkend bei Reibvorgängen im normalen Anwendungsbereich und sie korrodiert nicht. Die Stange ist durchgängig aus Bronze, ohne isolierten Griff – das ist Voraussetzung für die durchgängige funkenarme Eigenschaft.
Im Vergleich zum härteren Kupfer-Beryllium ist Aluminium-Bronze die wirtschaftlichere Wahl, wenn die Explosionsgruppe IIC nicht relevant ist. Für IIC-Bereiche (Wasserstoff, Acetylen-Mischungen, Schwefelkohlenstoff) wäre das funkenarme Pendant aus Kupfer-Beryllium notwendig.
Technische Daten
| Länge |
Stangen-Ø |
Gewicht |
| 450 mm |
19 mm |
1.100 g |
| 600 mm |
19 mm |
1.500 g |
| 750 mm |
22 mm |
2.500 g |
| 900 mm |
22 mm |
3.000 g |
| 1.000 mm |
22 mm |
3.300 g |
| 1.250 mm |
27 mm |
6.100 g |
| 1.500 mm |
27 mm |
7.300 g |
| 1.800 mm |
30 mm |
11.100 g |
| 2.000 mm |
30 mm |
12.300 g |
Allgemeine Daten
| Merkmal |
Wert |
| Werkstoff |
Sonderbronze (Aluminium-Bronze) |
| Konstruktion |
durchgängig Bronze, ohne isolierten Griff |
| Oberfläche |
sandgestrahlt |
| Zugelassene EX-Zonen |
1, 2, 21, 22 nach Richtlinie 1999/92/EG |
| Explosionsgruppen |
I, IIA, IIB und Acetylen |
| Prüfgrundlage |
DIN EN ISO/IEC 80079-20-1:2020-09 |
| BAM-Zertifikat |
BAM/ZBF/001/24 (Sonderbronze) |
| Herkunft |
Made in Germany |
Typische Einsatzbereiche
- Brech-, Hebel- und Stemmarbeiten an Anlagen, Bauteilen und Beschlägen
- Lösen festgerosteter Verschraubungen, sobald Mutter und Bolzen entfernt sind
- Demontage von Rohren, Halterungen und Befestigungen in EX-Zonen
- Aufbruch- und Demontagearbeiten bei Wartung und Instandsetzung
- Anlagen-Service in staubexplosionsgefährdeten Zonen 21 und 22
Achtung: „Funkenarm“ ist der fachlich korrekte Begriff – auch DGUV und BG RCI verwenden ihn so. „Funkenfrei“ ist im Markt geläufig und meint dasselbe Werkzeug, ist aber technisch nicht ganz präzise: Bei sehr hohem Energieeintrag oder bei Reib- und Schlagvorgängen mit metallischen Verunreinigungen können auch hier zündfähige Funken entstehen. Deshalb gilt das Limit von 31 Nm.
Pflege und Sorgfalt im Umgang
Funkenarme Werkzeuge sind weicher als Stahlwerkzeuge. Bei der Brechstange entstehen Verschleißpunkte an den Enden (Schneide und Spitze oder Klauenbereich). Vor jedem Einsatz Sichtkontrolle: Enden nicht ausgeschlagen, keine Risse längs der Stange. Hebelarbeit ohne Verlängerungsrohr — Verlängerungen mit Stahlrohren sind unzulässig (überlasten den Bronze-Hebel und bringen Stahl in den Einsatzbereich).
Geschliffen werden die Bronze-Enden nicht. Bei deutlich verformter Spitze wird die Brechstange aussortiert. Welche EX-Zonen und Explosionsgruppen im Betrieb tatsächlich vorliegen, regelt das Explosionsschutzdokument nach § 6 GefStoffV – Sonderbronze ist nicht für die Explosionsgruppe IIC freigegeben.
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Häufige Fragen
Welche Länge nehme ich für welchen Einsatz?
450 bis 750 mm sind die handlichen Längen für Arbeiten in beengten Anlagensituationen und für leichtere Hebelarbeit. 900 bis 1.250 mm sind die universellen Längen für Wartungsaufgaben mit normalem Hebelbedarf. 1.500 mm und länger werden für schwere Brech- und Demontagearbeiten gewählt — wo der Hebel den Unterschied macht. Ab 1.800 mm ist das Eigengewicht (über 11 kg) selbst Teil der Arbeit.
Darf die Brechstange mit einem Stahlrohr verlängert werden?
Nein. Die Brechstange ist auf den vorhandenen Hebelarm ausgelegt. Bronze ist weicher als Stahl, das Material würde überbeansprucht. Verlängerungen mit Stahlrohren bringen zudem Stahl in den Einsatzbereich — das hebelt die durchgängige Funkenarmut aus. Wenn ein längerer Hebel nötig ist, wird die nächstgrößere Brechstangen-Länge gewählt.
Welche EX-Zonen sind abgedeckt?
Zugelassen für die EX-Zonen 1 und 2 (Gase, Dämpfe, Nebel) sowie 21 und 22 (Stäube) nach Richtlinie 1999/92/EG. Für die Zonen 0 und 20 ist die Brechstange nicht zugelassen.
Was bedeutet das BAM-Zertifikat BAM/ZBF/001/24?
Das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Sonderbronze auf Funkenverhalten geprüft. Das Zertifikat bestätigt die Eignung für die Explosionsgruppen I, IIA, IIB und Acetylen. Geprüft wurde nach DIN EN ISO/IEC 80079-20-1:2020-09. Auf Anfrage ist das Zertifikat verfügbar.
Wie wird die Brechstange gepflegt?
Vor jedem Einsatz Sichtkontrolle der Enden auf Verformungen und Risse. Festsitzender Schmutz wird trocken mit Bürste oder Lappen entfernt — kein Stahlbürsten, das hinterlässt Stahlpartikel. Bei sichtbarer Beschädigung an Schneide oder Spitze wird die Brechstange aussortiert.
Reicht Sonderbronze für jede Explosionsgruppe?
Nicht für alle. Sonderbronze ist freigegeben für die Explosionsgruppen I, IIA, IIB und Acetylen. Nicht freigegeben ist sie für die Explosionsgruppe IIC – also für Atmosphären mit Wasserstoff, Acetylen-Mischungen oder Schwefelkohlenstoff (außer reinem Acetylen, das gesondert geprüft ist). Für IIC-Bereiche werden funkenarme Werkzeuge aus Kupfer-Beryllium eingesetzt.
Liefern Sie ins Ausland?
Ja. Lieferung erfolgt innerhalb der EU sowie weltweit. Für eine konkrete Lieferung ins Ausland fragen Sie bitte die Versandkonditionen vorab an. Bei Längen ab 1.800 mm gelten Sperrgut-Regeln.