Vorschlaghammer aus Sonderbronze für schwere Schlagarbeiten in EX-Zonen
Der Vorschlaghammer mit Hickorystiel ist ein funkenarmes Werkzeug aus Sonderbronze (Aluminium-Bronze) für Schlagarbeiten mit höherem Energiebedarf in explosionsgefährdeten Bereichen. Die Form ist ähnlich DIN 1042 – beidseitig symmetrisch, voller Schlagkopf, langer Stiel für zweihändige Führung. Made in Germany.
Sechs Gewichts-Varianten von 2,5 kg bis 15 kg decken die typischen Vorschlaghammer-Aufgaben ab – vom kontrollierten Setzen schwerer Sicherungen bis zum Lösen festsitzender Flansch-Verbindungen.
Gefahr: Maximaler Energieeintrag 31 Nm – bezogen auf Schlagpartner aus armiertem Estrich-Beton. Beim Vorschlaghammer ist dieses Limit in der Praxis schnell erreicht: ein 5-kg-Hammer mit voller Holschlag-Bewegung erzeugt deutlich höhere Energien. Das Limit gilt unabhängig vom Hammergewicht – wer es überschreitet, riskiert in EX-Zonen Funkenbildung und damit Lebensgefahr. Funkenarme Werkzeuge sind nie alleinige Schutzmaßnahme – Vorgaben der Berufsgenossenschaft und das Explosionsschutzdokument sind zusätzlich einzuhalten.
Werkstoff Aluminium-Bronze
Die Sonderbronze ist eine Kupfer-Aluminium-Legierung. Sie ist weicher als herkömmlicher Werkzeugstahl, hat dafür aber zwei Eigenschaften, die in EX-Zonen entscheidend sind: Sie ist nichtfunkend bei Reibvorgängen im normalen Anwendungsbereich und sie korrodiert nicht. Die Oberfläche ist sandgestrahlt, der Kopf zeigt die typische rötlich-goldene Bronze-Farbe.
Im Vergleich zum härteren Kupfer-Beryllium ist Aluminium-Bronze die wirtschaftlichere Wahl, wenn die Explosionsgruppe IIC nicht relevant ist. Für IIC-Bereiche (Wasserstoff, Acetylen-Mischungen, Schwefelkohlenstoff) wäre das funkenarme Pendant aus Kupfer-Beryllium notwendig.
Stiel aus amerikanischer Hickory
Hickory ist das Standard-Holz für Vorschlaghammer-Stiele – zäh, schlagfest, mit guter Eigendämpfung. Beim Vorschlaghammer ist die Stiellänge länger ausgeführt als beim Schlosserhammer, weil die zweihändige Führung Hebel und Schwung braucht. Der Stiel ist konisch im Kopf eingepasst und mit Keil verspannt. Bei den schweren Varianten (10 kg, 15 kg) verlangt das Holz besondere Aufmerksamkeit – Hickory arbeitet bei Temperaturwechseln, der Keilsitz wird vor jedem Einsatz geprüft und bei Bedarf nachgesetzt.
Technische Daten
| Merkmal |
Wert |
| Werkstoff Kopf |
Sonderbronze (Aluminium-Bronze) |
| Stiel |
Hickoryholz |
| Form |
ähnlich DIN 1042 |
| Oberfläche |
sandgestrahlt |
| Gewichts-Varianten |
2,5 / 3 / 4 / 5 / 10 / 15 kg |
| Zugelassene EX-Zonen |
1, 2, 21, 22 nach Richtlinie 1999/92/EG |
| Explosionsgruppen |
I, IIA, IIB und Acetylen |
| Prüfgrundlage |
DIN EN ISO/IEC 80079-20-1:2020-09 |
| BAM-Zertifikat |
BAM/ZBF/001/24 (Sonderbronze) |
| Maximaler Energieeintrag |
31 Nm bei armiertem Estrich-Beton |
| Herkunft |
Made in Germany |
Typische Einsatzbereiche
- Lösen festsitzender Flansch- und Schraubverbindungen in Anlagen
- Setzen und Treiben schwerer Bolzen, Stifte und Sicherungen
- Demontage- und Wartungsarbeiten in Chemie, Petrochemie und Raffinerien
- Anlagenbau in staubexplosionsgefährdeten Zonen 21 und 22
- Bergbau und Untertage-Anwendungen (Explosionsgruppe I)
Achtung: „Funkenarm“ ist der fachlich korrekte Begriff – auch DGUV und BG RCI verwenden ihn so. „Funkenfrei“ ist im Markt geläufig und meint dasselbe Werkzeug, ist aber technisch nicht ganz präzise: Bei sehr hohem Energieeintrag oder bei Reib- und Schlagvorgängen mit metallischen Verunreinigungen können auch hier zündfähige Funken entstehen. Deshalb gilt das Limit von 31 Nm.
Pflege und Sorgfalt im Umgang
Funkenarme Werkzeuge sind weicher als Stahlwerkzeuge. Beim Vorschlaghammer kommt eine Besonderheit dazu: Die hohe Schlagenergie bei den 10- und 15-kg-Varianten belastet sowohl Kopf als auch Stielsitz stärker als bei kleineren Hämmern. Vor jedem Einsatz wird der Hammer auf eingearbeitete Fremdkörper im Kopf, Risse im Stiel und festen Sitz von Kopf und Keil geprüft. Sichtbare Späne werden mechanisch entfernt – nie eingeschlagen. Schläge auf Werkstücke mit harten Verunreinigungen, Rost-Schuppen oder Aluminium-Spänen sind zu vermeiden, weil solche Ablagerungen unabhängig vom Werkzeug Funken auslösen können.
Geschliffen wird der Bronze-Kopf nicht – das verändert die Geometrie und kann die Funken-Eigenschaft verschlechtern. Bei Beschädigung wird das Werkzeug aussortiert. Welche EX-Zonen und Explosionsgruppen im Betrieb tatsächlich vorliegen, regelt das Explosionsschutzdokument nach § 6 GefStoffV – Sonderbronze ist nicht für die Explosionsgruppe IIC freigegeben.
Alle funkenarmen Werkzeuge Schlosserhammer ansehen
Häufige Fragen
Welche Gewichts-Variante passt für welchen Einsatz?
2,5 bis 4 kg sind die universellen Größen für die meisten Demontage- und Setz-Arbeiten an Anlagen. 5 kg ist die klassische Wahl beim Lösen festsitzender Flansche und beim Treiben schwerer Bolzen. 10 und 15 kg sind für Sonderaufgaben mit hohem Energiebedarf gedacht – Pfähle setzen, schwere Verbindungen brechen. Wer leichtere Schlosserarbeiten erledigt, findet im Schlosserhammer oder im Fäustel die passende Größe.
Wie verträgt sich das 31-Nm-Limit mit einem 10- oder 15-kg-Hammer?
Das 31-Nm-Limit ist die Energie-Obergrenze, bei der die BAM-Prüfung Funkenfreiheit für die Explosionsgruppen I, IIA, IIB und Acetylen bestätigt. Sie gilt unabhängig vom Hammergewicht. In der Praxis heißt das: Schwere Vorschlaghämmer werden in EX-Zonen mit kontrollierten, kürzeren Schlägen geführt – nicht mit voller Holschlag-Bewegung. Wer regelmäßig hohe Energien braucht, sollte das Vorgehen mit dem zuständigen Explosionsschutz-Beauftragten abstimmen und die Gefährdungsbeurteilung entsprechend anpassen.
Welche EX-Zonen sind abgedeckt?
Zugelassen für die EX-Zonen 1 und 2 (Gase, Dämpfe, Nebel) sowie 21 und 22 (Stäube) nach Richtlinie 1999/92/EG. Für die Zonen 0 und 20 ist der Hammer nicht zugelassen – dort ist explosionsfähige Atmosphäre dauerhaft oder häufig vorhanden, dort dürfen nur Werkzeuge eingesetzt werden, die überhaupt keine Funken erzeugen können.
Was bedeutet das BAM-Zertifikat BAM/ZBF/001/24?
Das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Sonderbronze auf Funkenverhalten geprüft. Das Zertifikat bestätigt die Eignung für die Explosionsgruppen I, IIA, IIB und Acetylen. Geprüft wurde nach DIN EN ISO/IEC 80079-20-1:2020-09. Voraussetzung: Schlagpartner armierter Estrich-Beton, Energieeintrag bis 31 Nm. Auf Anfrage ist das Zertifikat verfügbar.
Was unterscheidet den Vorschlaghammer vom Schlosserhammer?
Form, Gewichtsklasse und Anwendung. Der Vorschlaghammer hat einen beidseitig symmetrischen Kopf (ähnl. DIN 1042) und einen langen Stiel für zweihändige Führung. Er beginnt bei 2,5 kg, der Schlosserhammer endet bei 2 kg. Der Schlosserhammer hat Bahn und Pinne (ähnl. DIN 1041) und ist für einhändige Schlagarbeit ausgelegt. Wer feinere Stift- oder Setzarbeiten macht, greift zum Schlosserhammer; wer schwere Verbindungen lösen oder Bolzen treiben muss, zum Vorschlaghammer.
Wie wird der Stiel bei den schweren Varianten gepflegt?
Bei 10- und 15-kg-Vorschlaghämmern arbeitet das Holz unter höherer Last als bei kleineren Hämmern. Empfehlung: vor jedem Einsatz Sichtkontrolle auf Risse, Splitter, Lockerung des Kopfsitzes. Wenn der Stiel sich auch nur leicht im Kopf bewegt, wird der Keil nachgesetzt – nicht weiter mit losem Sitz arbeiten. Stiele aus Hickory dürfen nicht geölt werden, das macht das Holz weich. Trocken lagern, vor Feuchtigkeit und direkter Sonne schützen.
Reicht Sonderbronze für jede Explosionsgruppe?
Nicht für alle. Sonderbronze ist freigegeben für die Explosionsgruppen I, IIA, IIB und Acetylen. Nicht freigegeben ist sie für die Explosionsgruppe IIC – also für Atmosphären mit Wasserstoff, Acetylen-Mischungen oder Schwefelkohlenstoff (außer reinem Acetylen, das gesondert geprüft ist). Für IIC-Bereiche werden funkenarme Werkzeuge aus Kupfer-Beryllium eingesetzt.
Liefern Sie ins Ausland?
Ja. Lieferung erfolgt innerhalb der EU sowie weltweit. Für eine konkrete Lieferung ins Ausland fragen Sie bitte die Versandkonditionen vorab an – die Frachtkosten richten sich nach Zielland, Gewicht und gewünschtem Versanddienstleister. Bei den 10- und 15-kg-Varianten gelten ggf. Sperrgutregeln.